IHRE RECHTSANWÄLTIN UND
FACHANWÄLTIN IM FAMILIENRECHT

 


Die Familie kann die größte Kraftquelle sein, gerade hier sind aber auch Streitigkeiten oft am emotionalsten, heftigsten und kräftezehrendsten. Mitunter erschweren jahrelange seelische Verletzungen und ungelöste Konflikte die Kommunikation und Lösungsfindung. Ich nehme mir Zeit für Sie, höre Ihnen zu und wir besprechen in aller Ruhe und Ausführlichkeit Ihre Möglichkeiten mit dem Ziel, geeignete Lösungen zu finden.

 

Das Familienrecht ist mein absoluter Interessenschwerpunkt und das Rechtsgebiet, in dem ich mit Abstand am meisten tätig bin. Ich bin als Rechtsbeistand sehr gern so nah am Menschen und freue mich, so viel wichtige Hilfe leisten zu können.

Aufgrund meiner besonderen Erfahrung und Kenntnisse im Familienrecht habe ich von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg die Bewilligung erhalten, den Titel

Fachanwältin für Familienrecht

zu führen. Selbstverständlich bilde ich mich auch laufend fort.

Ich biete Ihnen kompetente, konstruktive Beratung und Vertretung mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand, und unterstütze Sie ganz nach Ihrem Wunsch und Bedarf sehr gern bei folgenden Problemen (bitte klicken Sie bei Interesse gern die folgenden Punkte an!) :

Trennung

Sie haben eine Trennung hinter sich und möchten wissen, was nun auf Sie zukommt? Melden Sie sich bei mir, ich berate Sie gern. Das Ziel meiner Erstberatung für Sie ist es, Sie grundlegend über Abläufe und rechtliche Möglichkeiten zu informieren und Ihnen mit meinen Informationen den Rücken zu stärken, damit Sie gerüstet sind für die Monate, die auf Sie zukommen.

Scheidung / Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Mit einer Scheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft sind viele Problemkreise und Unsicherheiten verbunden, in emotionaler Hinsicht natürlich, aber auch in rechtlicher und organisatorischer Hinsicht: Beginn und Ablauf des Trennungsjahres, Auflösung des gemeinsamen Haushalts, Aufhebung von Miteigentum an gemeinsamer Immobilie, Verbleib der Kinder, Regelung gemeinsamer Schulden, Fragen zu Unterhalt und Vermögen etc. Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Ansprüche zu eruieren und geltend zu machen, oder natürlich dabei, unberechtigte Ansprüche der Gegenseite abzuwehren.

Härtefallentscheidung

Sie sehen sich, beispielsweise weil Sie Gewalt in der Ehe/Lebenspartnerschaft erfahren mussten, außerstande, das Trennungsjahr abzuwarten, und möchten wegen Unzumutbarkeit des weiteren Verheiratetseins schnellstmöglich geschieden werden? Eine sogenannte Härtefallscheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist eine Ausnahme; ich berate Sie gern zu Ihren Möglichkeiten.

Scheidungsfolgenvereinbarung

Sie möchten keinen „Rosenkrieg“ führen und gern soweit möglich alle offenen Punkte schon vor der Scheidung in einer Vereinbarung niederlegen? Ich unterstütze Sie dabei, eine für Sie individuell gute Position zu finden, verhandle konstruktiv und zielorientiert mit dem anderen Ehegatten/Lebenspartner, und begleite den Vereinbarungsprozess bis hin zur gerichtlichen Protokollierung oder notariellen Beurkundung.

Trennungsunterhalt

Während der Trennungszeit gilt noch der Grundsatz der ehelichen Solidarität; das heißt, der geringerverdienende Ehegatte/Lebenspartner hat unter Umständen Anspruch auf Trennungsunterhalt. Ich helfe Ihnen, Ihre Ansprüche auf Zahlung oder Ihre Verpflichtung zur Zahlung zu ermitteln und zu beziffern. Beachten Sie bitte, dass Sie sich möglichst frühzeitig nach der Trennung an mich wenden sollten, damit ggf. auch rückwirkend Trennungsunterhalt geltend gemacht werden kann.

Zugewinnausgleich

Bei Scheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft wird das Vermögen der Ehegatten/Lebenspartner bei Beginn der Ehe und bei Ende der Ehe miteinander verglichen. Derjenige Ehegatte/Lebenspartner, der einen höheren Zugewinn erzielt hat, muss die Hälfte des Überschusses dem anderen Ehegatten/Lebenspartner auszahlen. Ich hole für Sie die notwendigen Auskünfte ein und berechne Ihren Zahlungsanspruch oder Ihre Zahlungsverpflichtung.

Nachehelichenunterhalt

Nach der Scheidung gilt der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit, das heißt hier ist prinzipiell jeder der ehemaligen Ehegatten/Lebenspartner auf sich allein gestellt. Es gibt jedoch Ausnahmen, zB. wegen Alters, Krankheit, Betreuung eines gemeinsamen Kindes oder Erwerbslosigkeit. Ich überprüfe Ihre Rechtsposition und helfe Ihnen, Ihren Anspruch geltend zu machen oder einen gegnerischen Anspruch abzuwehren.

Kindesunterhalt

Kinder (eheliche und uneheliche, minderjährige und unter Umständen auch volljährige) haben grundsätzlich Anspruch auf Unterhalt gegen beide Eltern. In aller Regel erfüllt der eine Elternteil diese Unterhaltspflicht durch Betreuung, der jeweils andere durch Barzahlung. Ich errechne den Unterhaltsanspruch des Kindes oder die Unterhaltspflicht des zahlenden Elternteils anhand der jeweils aktuellen Düsseldorfer Tabelle. Beachten Sie bitte, dass Sie sich möglichst frühzeitig nach der Trennung an mich wenden sollten, damit ggf. auch rückwirkend Kindesunterhalt geltend gemacht werden kann.

Unterhaltsabänderung

Es existiert bereits ein Vollstreckungstitel (Jugendamtsurkunde, Gerichtsbeschluss, Vergleich) über Kindesunterhalt und Ihre Einkommenslage hat sich zwischenzeitlich aber wesentlich verändert? Ich berate Sie zu Ihren Möglichkeiten und vertrete Sie im gerichtlichen Abänderungsverfahren.

Umgangsrecht

Kinder haben grundsätzlich ein gesetzliches Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Eltern haben ebenso grundsätzlich das Recht auf Umgang mit ihrem Kind. Es gilt hier, eine Regelung zu finden, mit der sowohl den Interessen der Eltern Rechnung getragen, als auch das Kindeswohl gewahrt wird. Ich unterstütze Sie bei der Vereinbarungsfindung in Kooperation mit den hiesigen Erziehungs-/Familienberatungsstellen, notwendigenfalls aber auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Umgangsansprüche.

Sorgerecht

Sie sind leiblicher, aber unverheirateter Elternteil und möchten die gemeinsame elterliche Sorge erreichen – auch gegen den Willen des anderen Elternteils? Sie sind gemeinsam sorgeberechtigt, möchten aber die alleinige elterliche Sorge ausüben? Sie möchten in bestimmten Teilbereichen der elterlichen Sorge (zB. Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung, schulische Angelegenheiten) allein entscheiden können? Sprechen Sie mich an, ich helfe Ihnen bei der Abklärung Ihrer Möglichkeiten und vertrete Ihre Interessen.

Gewaltschutz

Sie sind Opfer häuslicher Gewalt geworden oder Nachstellungen/Stalking ausgesetzt? Bitte haben Sie keine Scheu und melden Sie sich bei mir, ich berate Sie gern zu Ihren Möglichkeiten und ergreife für Sie und mit Ihnen umgehend Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG), um Sie vor weiteren Übergriffen zu schützen (Kontaktverbot, Wohnungszuweisung etc.).

Verfahrensbeistandschaften

Ich agiere seit vielen Jahren als gerichtlich bestellte Verfahrensbeiständin, sozusagen als Anwältin für Kinder und Jugendliche, die von Umgangs- oder Sorgerechtsverfahren betroffen sind. Diese Kinder sitzen zwischen den Stühlen und sind oft überfordert von dem emotionalen Stress, den diese Verfahren und mitunter auch die darin verstrickten Eltern verursachen. Meine Aufgabe ist es hier, mittels Gesprächen mit den Kindern, Eltern und anderen Bezugspersonen den Willen der Kinder zu erforschen, ihnen Gehör zu verschaffen und für sie in Zusammenarbeit mit Familie, Jugendamt und Gericht eine gute, zukunftsfähige Lösung zu finden.